Die Zeit verlängert sich für diejenigen, die sie zu nutzen verstehen.

– LEONARDO DA VINCI

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Als Psychologin unterliege ich dem Psychologengesetz 2013 (§ 32 Berufsausübung nach bestem Wissen und Gewissen, § 34 Aufklärungspflicht, § 35 Dokumentationspflicht, § 36 Auskunftspflicht, § 37 Verschwiegenheitspflicht).

 

1. ZWECKE DER DATENVERARBEITUNG

Ihre personenbezogenen Daten werden von mir zu folgenden Zwecken verarbeitet:

  • Terminverwaltung (auf Papier oder IT-gestützt): Kalender, Terminverwaltungssysteme, Outlook
  • Honorarverrechnung
  • Anamnese beim Erstgespräch, Dokumentation des Beratungs- und Behandlungsverlaufes (§ 35 Dokumentationspflicht des Psychologengesetz 2013), Erstellung von Berichten und Gutachten (soweit die rechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung eines Gutachtens vorliegen)
  • Verrechnung von Behandlungen und diagnostischen Leistungen mit Sozialversicherungsträgern, Kostenträgern und Versicherungen

 

2. RECHTSGRUNDLAGEN DER VERARBEITUNG

Wenn Sie ein Interessent bzw. potentiell zukünftiger Klient sind, werde ich Ihre Kontaktdaten zum Zweck der Zusendung mittels elektronischer Post oder der telefonische Kontaktaufnahme (SMS, WhatsApp) nur mit Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) verarbeiten.

Wenn Sie mein Klient sind, verarbeite ich Ihre personenbezogenen Daten, weil dies erforderlich ist, um den mit Ihnen geschlossenen Vertrag zu erfüllen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

Im Übrigen verarbeite ich Ihre personenbezogenen Daten auf der Grundlage meines überwiegenden berechtigten Interesses, um die unter Punkt 1 genannten Zwecke zu erreichen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und auf der gesetzlichen Grundlage des Psychologengesetzes 2013 (Art. 9 Abs. 2 lit. g DSGVO).

 

3. ÜBERMITTLUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN

Ihre personenbezogenen Daten werden an niemanden übermittelt, ausgenommen, ich erhalte von Ihnen einen direkten Auftrag dazu.

 

4. SPEICHERDAUER

Gemäß § 35 Pg 2013 sind die Inhalte der Dokumentation für zumindest 10 Jahre aufzubewahren. Über diese Frist hinaus werden personenbezogene Daten nur zu den in Artikel 17 der DSGVO erwähnten Zwecke (z.B. Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen) weiterhin verarbeitet werden. Daten, deren Verarbeitung nicht mehr notwendig ist, werden gelöscht. Da ich als Klinische- Gesundheits- und Notfall-Psychologin sowie als Psychotherapiewissenschafterin einer gesetzlich verankerten Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht unterliege, ist die Dokumentation auch bei vorliegendem Begehren auf Löschung personenbezogener Daten durch die betroffene Person für die Dauer der Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) weiterhin aufzubewahren.

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